Allgemeine Teilnahmebedingungen des TIERSCHUTZLAUF (AGB)

Version 5: 15.12.2022

1 – Geltungsbereich, Information für Teilnehmende

(a) Der “TIERSCHUTZLAUF” kurz TSL, welcher am ersten Sonntag im Oktober auf der Prater Hauptalle (Höhe Meiereistraße und Umgebung) stattfindet, ist eine Laufveranstaltung zum Zwecke der öffentlichen Bewusstseinsbildung für Tierschutz und Veganismus. Veranstalterin des TSL ist die VEGAN 1 GmbH, Meidlinger Hauptstraße 63/TOP6, 1120 Wien, FN 441802i. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb des TSL teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer:innen des TSL. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.tierschutzlauf.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten der Teilnehmer:innen an die Veranstalterin sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Vegan 1 GmbH, Meidlinger Hauptstraße 63/TOP6, 1120 Wien oder E-Mail: tierschutzlauf@vegan.at) an die Veranstalterin gerichtet werden.

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter tierschutzlauf@vegan.at gerne zur Verfügung.

(b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben des TSL ist über die Website www.tierschutzlauf.at  bzw. www.my.raceresult.com möglich.

(c) NACHNENNUNGEN sind für alle Bewerbe am 29.09. und 30.09.2021 im Büro der Veganen Gesellschaft Österreich, sowie am Tag der Veranstaltung (02.10.2021) direkt am Veranstaltungsgelände im entsprechend gekennzeichneten Bereich möglich. Bei Nachnennungen gilt die auf www.tierschutzlauf.at angegebene Nenngebühr.

(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt mittels www.my.raceresult.com. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Sonntag, vor dem Event um 23:59:59 Uhr. Nachnennungen am Veranstaltungstag sind bar zu bezahlen. Unbezahlte und/oder nicht unterschriebene Anmeldungen sind nicht gültig. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anmeldung zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Bankspesen, die durch fehlende Kontodeckung und/oder Nichteinlösung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Bei Kindern unter 18 Jahren haften die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen.

(f) Bei Anmeldung via Internet, über www.my.raceresult.com, erhalten alle Teilnehmer:innen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an die Veranstalterin übermittelt wurden und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen.

(h) Die Startnummern sind nicht übertragbar. Nach persönlicher Absprache mit der Veranstalterin können jedoch bis einschließlich Sonntag, dem 25.09.2021 Namensänderungen vorgenommen werden.

(i) Wenn ein:e angemeldete:r Teilnehmer:in, egal aus welchem Grund, nicht startet, so besitzt er:sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(j) Der:Die Teilnehmer:in hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos von der Veranstalterin angekündigt wurden (Starter:innenpaket).

(k) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalterin jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.

(l) Die Höchstteilnehmer:innenzahl liegt insgesamt für alle Bewerbe bei 1.000 Personen. Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder bei der Veranstalterin einlangen, gereiht.

(m) Zur Startnummernabholung im entsprechend gekennzeichneten Zelt am Veranstaltungsgelände ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen.

(n) Mit Ausnahme des Knirpslaufs erfolgt bei allen Bewerben des TSL eine automatische Zeitmessung. Ohne Chip und Startnummer, der Firma TIME NOW SPORTS OG, ist keine Zeitmessung möglich. Die Zeitnehmung erfolgt via Chip-Transponder in den Startnummern (kein Chip am Schuh). Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnehmung und somit auch keine Wertung. Die Durchführung der Zeitnehmung erfolgt durch die Firma TIME NOW SPORTS OG.

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) Jede:r, der:die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des TSL teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

(b) Es ist, abgesehen von den in (c) geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht gestattet, am TSL und all seinen Bewerben mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u.a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen, Nordic Walking-Stöcke und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des:der jeweiligen Teilnehmers:in.

(c) Ausgenommen aus dieser Regelung ist der Nordic Walking- und Geher:innen-Bewerb, bei dem das Mitführen von Nordic Walking-Stöcken ausdrücklich erlaubt ist.

(d) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.tierschutzlauf.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen der Veranstalterin bzw. deren befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist die Veranstalterin befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen der Veranstalterin oder dessen Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(e) Der TSL findet bei jedem Wetter statt. Bei “Höherer Gewalt” (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber den Teilnehmer:innen.

(f) Hat ein:e Teilnehmer:in bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner:ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist die Veranstalterin berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen der:dem Teilnehmer:in und der Veranstalterin nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des TSL übereinstimmt.

(g) Die Veranstalterin behaltet sich vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren, die das in den Punkten 2b – 2c geregelte grundsätzliche Verbot der Benützung von Sportgeräten und anderen Fortbewegungsmitteln, außer den ausdrücklich bei gewissen Bewerben zugelassenen, missachten.

(h) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat die Veranstalterin und das von ihr befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einer:m Teilnehmer:in die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des TSL zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit einer:s Teilnehmerin:s gefährden würde.

(i) Die Teilnahme/das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.

4 – Haftungsausschluss

(a) Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Bei “Höherer Gewalt” (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens der Veranstalterin, den Teilnehmer:innen Schadenersatz zu leisten.

(c) Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des TSL ihren Gesundheitszustand ärztlich überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer:innen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung.

5 – Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt die:der Teilnehmende zu, dass ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Die:Der Teilnehmende stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME NOWS SPORTS weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen. Die:Der Teilnehmende hat bei der Online-Anmeldung die Möglichkeit, der Zusendung von Informationsmaterial (insbesondere Newsletter) der Veganen Gesellschaft Österreich sowie der Firma TIME NOWS SPORTS zuzustimmen. Dies ist jedoch kein Pflichtbestandteil der Anmeldung.

(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit Teilnehmer:innen dürfen von der Veranstalterin verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten der Veranstalterin gegenüber den Teilnehmer:innen ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt die:der Teilnehmende zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in Starter:innen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.

(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt die:der Teilnehmende zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse von der Veranstalterin verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.

5 – Maßnahmen zur Prävention von COVID-19

Eine Teilnahme ist nur unter Einhaltung der geltenden Richtlinien hinsichtlich der Prävention von COVID-19 möglich. Es gelten die Maßnahmen der Regierung, Vorgaben zur Teilnahme am Lauf werden unter www.tierschutzlauf.at veröffentlicht.