Allgemeine Teilnahmebedingungen des TIERSCHUTZLAUFS (AGB)

Version 7: 04.02.2025

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1 – Geltungsbereich, Information für Teilnehmende

(a) Der „TIERSCHUTZLAUF“, kurz TSL, der am ersten Sonntag im Oktober auf der Prater Hauptallee (Höhe Meiereistraße und Umgebung) stattfindet, ist eine Laufveranstaltung zum Zwecke der öffentlichen Bewusstseinsbildung für Tierschutz und Veganismus. Die Veranstalterin des TSL ist die VEGAN 1 GmbH, Wurmbstraße 42/4. OG, 1120 Wien, FN 441802i. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb des TSL teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer:innen des TSL. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die von dem/der Teilnehmer:in zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) werden auf der Website www.tierschutzlauf.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten eines/einer Teilnehmer:in an die Veranstalterin sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Vegan 1 GmbH, Wurmbstraße 42/4. OG, 1120 Wien oder E-Mail: tierschutzlauf@vegan.at) an die Veranstalterin gerichtet werden.

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter tierschutzlauf@vegan.at gerne zur Verfügung.

(b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben des TSL ist über die Website www.tierschutzlauf.at bzw. my.raceresult.com möglich.

(c) NACHNENNUNGEN sind für alle Bewerbe wie auf tierschutzlauf.at angekündigt im Büro der Veganen Gesellschaft Österreich sowie am Tag der Veranstaltung direkt am Veranstaltungsgelände im entsprechend gekennzeichneten Bereich möglich. Bei Nachnennungen gilt die auf www.tierschutzlauf.at angegebene Nenngebühr.

(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE-ANMELDUNG erfolgt mittels my.raceresult.com. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Sonntag vor dem Event um 23:59:59 Uhr. Nachnennungen am Veranstaltungstag sind bar zu bezahlen. Unbezahlte und/oder nicht unterschriebene Anmeldungen sind nicht gültig. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anmeldung zusätzlich von den gesetzlichen Vertreter:innen zu unterschreiben. Bankspesen, die durch fehlende Kontodeckung und/oder Nichteinlösung entstehen, werden dem/der Verursacher:in in Rechnung gestellt. Wenn ein:e angemeldete:r Teilnehmer:in, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er/sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Bei Kindern unter 18 Jahren haften die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen.

(f) Bei Anmeldung via Internet über my.raceresult.com erhalten alle Teilnehmer:innen unmittelbar nach der erfolgten Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmer:innennamens in der offiziellen Starter:innenliste gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an die Veranstalterin übermittelt wurden und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen.

(h) Die Startnummern sind nicht übertragbar. Nach persönlicher Absprache mit der Veranstalterin können jedoch bis eine Stunde vor Start Namensänderungen vorgenommen werden.

(i) Wenn ein:e angemeldete:r Teilnehmer:in, egal aus welchem Grund, nicht startet, so besitzt er/sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(j) Der/die Teilnehmer:in hat das Recht auf einen Startplatz und die Teilnahme an der Veranstaltung, sofern die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgelds getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückzahlung des Startgelds in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, die von der Veranstalterin kostenlos angekündigt wurden (Starter:innenpaket).

(k) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalterin jederzeit möglich, v. a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.

(l) Die Höchstteilnehmer:innenzahl liegt für alle Bewerbe insgesamt bei 1.300 Personen. Die Veranstalterin behält es sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder bei der Veranstalterin einlangen, gereiht.

(m) Für die Startnummernabholung im entsprechend gekennzeichneten Zelt am Veranstaltungsgelände ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen.

(n) Mit Ausnahme des Knirpslaufs erfolgt bei allen Bewerben des TSL eine automatische Zeitmessung. Ohne Chip und Startnummer der Firma TIME NOW SPORTS OG ist keine Zeitmessung möglich. Die Zeitnehmung erfolgt via Chip-Transponder in den Startnummern (kein Chip am Schuh). Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnehmung und somit auch keine Wertung. Die Durchführung der Zeitnehmung erfolgt durch die Firma TIME NOW SPORTS OG.

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) Jede:r, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des TSL teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

(b) Es ist, abgesehen von den in (c) geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht gestattet, am TSL und all seinen Bewerben mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u. a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen, Nordic-Walking-Stöcke und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des/der jeweiligen Teilnehmer:in.

(c) Ausgenommen von dieser Regelung ist der Nordic-Walking- und Geher:innen-Bewerb, bei dem das Mitführen von Nordic-Walking-Stöcken ausdrücklich erlaubt ist.

(d) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.tierschutzlauf.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen der Veranstalterin bzw. des befugten Personals, das als solches ausgewiesen ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist die Veranstalterin befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen der Veranstalterin oder des Personals zuwiderhandeln, von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(e) Der TSL findet bei jedem Wetter statt. Bei „Höherer Gewalt“ (z. B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z. B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber den Teilnehmer:innen.

(f) Hat ein:e Teilnehmer:in bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, die die Beurteilung seiner/ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist die Veranstalterin berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Dasselbe gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder einen anderen nationalen Sportverband unterliegen, sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein:e Teilnehmer:in diese Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer:in und der Veranstalterin nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGBs) des TSL übereinstimmt.

(g) Die Veranstalterin behält es sich vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren, die das in den Punkten 3b–3c geregelte grundsätzliche Verbot der Benützung von Sportgeräten und anderen Fortbewegungsmitteln – außer den ausdrücklich bei gewissen Bewerben zugelassenen – missachten.

(h) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls haben die Veranstalterin und das von ihr befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem/einer Teilnehmer:in die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des TSL zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines/einer Teilnehmer:in gefährden würde.

(i) Die Teilnahme/das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.

4 – Haftungsausschluss

(a) Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Bei „Höherer Gewalt“ (z. B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z. B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens der Veranstalterin, den Teilnehmer:innen Schadenersatz zu leisten.

(c) Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des TSL ihren Gesundheitszustand von einem Arzt/einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer:innen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung.

5 – Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt der/die Teilnehmer:in zu, dass seine/ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, die die Veranstaltung betreuen. Der/die Teilnehmer:in stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME NOW SPORTS weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen. Der/die Teilnehmer:in hat bei der Online-Anmeldung die Möglichkeit, der Zusendung von Informationsmaterial (insbesondere Newsletter) der Veganen Gesellschaft Österreich sowie der Firma TIME NOW SPORTS zuzustimmen. Dies ist jedoch kein Pflichtbestandteil der Anmeldung.

(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit dem/der Teilnehmer:in dürfen von der Veranstalterin verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten der Veranstalterin gegenüber dem/der Teilnehmer:in ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt der/die Teilnehmer:in zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten in Starter:innen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.

(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt der/die Teilnehmer:in zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebene E-Mail-Adresse von der Veranstalterin verwendet werden darf, um die Veranstaltung betreffende Informationen zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.